Wie schütze ich mich und andere vor dem Coronavirus? Aktuelle Informationen über die geltenden Hygiene und Verhaltensregeln des Bundesministeriums für Gesundheit findet ihr hier. Generell gilt folgendes zu beachten:
3G am Arbeitsplatz
Ab dem 24.11.2021 gilt die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer*innen sind dazu verpflichtet, täglich einen 3G-Nachweis bei ihrem Einsatzunternehmen vorzulegen. Als Nachweise gelten:
– der Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung
– ein aktueller Nachweis der Genesung
– ein negativer COVID-19-Test: Bei einem PCR-Test gilt eine Zeit von höchstens 48 Stunden, dieser Test muss zum Zeitpunkt der betrieblichen Zugangskontrolle gültig sein. Als COVID-19-Test sind nur zertifizierte Schnelltests zugelassen, deren Ergebnis nicht älter als 24 std ist. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist für den 3G-Nachweis NICHT ausreichend.
Einer der drei Nachweise muss vor Arbeitsbeginn vorgelegt werden – wende dich bitte hierfür an deine Ansprechpartner*innen vor Ort.Solltest du bei Arbeitsantritt keinen der oben genannten Nachweise vorlegen, kannst du aktuell nicht eingesetzt werden.
Händewaschen
Regelmäßiges Händewaschen ist absolut geboten: mindestens 20 Sekunden mit Seife, dann gründlich abspülen und - wenn vorhanden - die Hände desinfizieren.
Begrüßung
Händeschütteln oder eine Umarmung zur Begrüßung sollte vermieden werden.
Husten oder Niesen
Unbedingt in die Armbeuge/ Einmaltaschentuch husten oder niesen.
Bei Krankheitssymptomen
Sobald Krankheitssymptome auftreten bitte die Führungskraft informieren und nach Hause gehen. Wichtig: telefonisch Kontakt zur hausärztlichen Praxis aufnehmen
Kontakt mit Infizierten u. ä.
Bei Kontakt mit Menschen mit Infektionen oder aus Risikogebieten bitte nach Hause gehen und auch in diesem Fall telefonisch Kontakt zur hausärztlichen Praxis aufnehmen.