Du hast Fragen zur Energiepreispauschale (EPP) ?
Hier alle notwendigen Informationen um Deine Fragen zu beantworten :
Wer hat einen berechtigten Anspruch ?
Grundsätzlich haben alle Personen Anspruch auf die EPP, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnen und im Jahr 2022 Einkünfte beziehen.
Wer erhält die EPP direkt vom Arbeitgeber ?
Wir als Arbeitgeber zahlen Dir die EPP aus, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden :
- Du hast zum Stichtag 01.09.2022 einen gültigen Arbeitsvertrag mit der Studitemps GmbH
- Dein/e Hauptarbeitgeber*in ist die Studitemps GmbH und du hast uns das schriftlich bestätigt
- Du bist unbeschränkt steuerpflichtig und wirst mit der Steuerklasse 1,2,3,4 oder 5 abgerechnet
- Es ist keine kurzfristige Beschäftigung
Wie hoch ist die EPP?
Sie beträgt einmalig 300 Euro Brutto.
Wie und wann wird die EPP ausgezahlt ?
Die EPP wird von uns an Dich mit dem Gehalt für September 2022 am 15.10.2022 ausgezahlt, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Du erfüllst nicht die oben genannten Voraussetzungen?
Dann hast Du die Möglichkeit, Dir die EPP über die Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr auszahlen zu lassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Hast Du weitere Fragen?
Dann findest Du alle Informationen zur Energiekostenpauschale auf dieser Seite.
Hast Du dennoch weitere Fragen, die im Zusammenhang zu unserem Arbeitsverhältnis stehen, dann wende Dich gerne an helpme@jobvalley.com.
Dann findest Du alle Informationen zur Energiekostenpauschale auf dieser Seite.
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