Wenn du BAföG erhältst, darfst du zusätzliches Einkommen erzielen, aber es gibt eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf, damit der BAföG-Anspruch nicht gekürzt wird.
Aktuell liegt die monatliche Einkommensfreigrenze für Studierende bei 538 Euro (6456 EUR jährlich), was dem Betrag eines Minijobs entspricht. Alles, was du über diese Grenze hinaus verdienst, wird auf deinen BAföG-Satz angerechnet, und du erhältst dann weniger BAföG.
Es gibt auch einige Sonderregelungen, zum Beispiel wenn du in den Semesterferien mehr verdienst. Das wird dann anders berechnet und könnte in manchen Fällen nicht auf dein BAföG angerechnet werden, solange du den Jahresdurchschnitt nicht überschreitest.
Weitere Aspekte, wie Vermögensfreibeträge, sollten auch beachtet werden.