Die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wie sie hier dargestellt sind, entsprechen den rechtlichen Vorgaben in Deutschland und den spezifischen Richtlinien von jobvalley. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Pflichten im Krankheitsfall:
Wenn du krank bist, musst du dich bitte unverzüglich beim Kundenunternehmen und in der jobvalley App krankmelden.
Wo findest du die Funktion in der App?
- „Arbeit“ → „Meine Abwesenheit“
Wichtige Hinweise zur Krankmeldung
✔ Krankheitszeitraum korrekt eintragen und Krankenbescheinigung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) hochladen
✔ Falls die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch fehlt, kannst du uns diese unverzüglich nach dem Arztbesuch in der App hochladen
✔ Nicht eingereichte AUBs führen zu zwei Strikes im System!
Vertraglich bist du verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag einzureichen
✔ Der eingetragene Krankheitszeitraum kann nachträglich während des Uploads der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung leicht angepasst werden
✔ Für Tage, an denen du dich krankgemeldet hast, kannst du keine Schichten buchen
Anspruch auf Lohnfortzahlung:
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Voraussetzung:
- Nach §3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hast du einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn dein Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen (28 Tage) besteht.
- Vor Ablauf dieser vier Wochen zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.
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Dauer der Zahlung:
- Die Lohnfortzahlung beginnt ab dem 29. Krankheitstag, falls die Arbeitsunfähigkeit länger als 28 Tage dauert.
- Eine Unterbrechung von mehr als drei Kalenderwochen zwischen Arbeitsverträgen setzt die Anspruchsfrist zurück.
Berechnung der Lohnfortzahlung:
- Der Anspruch wird anhand deines durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten ein bis drei abgerechneten Monate berechnet.
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Formel:
Bruttoverdienst / durchschnittliche Werktage = Betrag pro Krankheitstag.
Diese Regelungen helfen, den Anspruch fair und rechtssicher zu gestalten. Wenn du Fragen hast oder eine Berechnung prüfen lassen möchtest, kannst du dich an deinen jobvalley-Ansprechpartner wenden.