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Wenn du krank bist, musst du bitte unverzĂĽglich deine*n jobvalley-Ansprechpartner*in telefonisch und per E-Mail informieren.
Bitte melde dich zusätzlich beim Kundenunternehmen, wenn du an deinem ersten Krankheitstag ursprünglich dort arbeiten solltest.
Solltest du krank gewesen sein, ist es wichtig, dass du deinem Ansprechpartner deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lässt. Dieser hinterlegt sie dann in unserem System, sodass wir dir deine Lohnfortzahlung auszahlen können, wenn ein Anspruch besteht.
Wann hast du einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Nach dem §3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes entsteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. In dieser Zeit leistet in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Dauert die Arbeitsunfähigkeit dann über den 28. Tag hinaus an, fällt mit dem 29. Tag die Entgeltfortzahlung an.
Bitte beachte, sobald du zwischen deinen Arbeitsverträgen eine Unterbrechung von mehr 3 Kalenderwochen hast, beginnt die Zählung neu.
Wie berechnet sich dein Anspruch pro Krankheitstag?
Für die Berechnung der Höhe des fortzuzahlenden Entgelts wird ähnlich wie bei der Urlaubsberechnung dein durchschnittlicher Arbeitsverdienst der letzten drei oder zwei abgerechneten Monate bzw. der letzte abgerechnete Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt.
Dieser Bruttoverdienst wird am Ende wieder durch die Anzahl der durchschnittlichen Werktage im Jahr fĂĽr die letzten drei / zwei Monate bzw. den letzten Monat geteilt.