Wenn du krank bist, musst du bitte unverzüglich deine*n jobvalley-Ansprechpartner*in telefonisch und per E-Mail informieren.
Bitte melde dich zusätzlich beim Kundenunternehmen, wenn du an deinem ersten Krankheitstag ursprünglich dort arbeiten solltest.
Ab dem ersten Krankheitstag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen, die du am selben Tag per E-mail an deine*n Ansprechpartner*in bei jobvalley sendest.
Bitte bedenke: Ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es keine Lohnfortzahlung.
Bitte beachte, dass Lohnfortzahlung bei Krankheit nach §3 Entgeltfortzahlungsgesetz erst nach 28 Vertragstagen gezahlt wird.