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Wann hast du einen Anspruch auf einen Feiertagsausgleich?
Anspruch auf die Lohnfortzahlung bei einem Feiertag entsteht dann, wenn du an dem gleichnamigen Wochentag des Feiertags mindestens 1x in den zwei vorherigen Wochen und mindestens 1x in den zwei darauffolgenden Wochen gearbeitet hast und einen gĂĽltigen Arbeitsvertrag fĂĽr die Woche hast.
Beispiel:
Ist Montag, der 06. Juni ein Feiertag, muss Max Mustermann mindestens an folgenden Tagen einen Einsatz gehabt haben:
- Montag, den 30.05. oder am Montag, den 23.05 (zwei Wochen vorher)
- Montag, den 13.06. oder Montag, den 20.06. (zwei Wochen danach)
Also sprich am selben Wochentag, zwei oder eine Woche/n vorher und zwei oder eine Woche/n danach.
Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?
Die Zuschläge werden in der Regel nach den tariflichen Regelungen des IGZ ausgezahlt. Laut dem IGZ Tarifvertrag steht dir ein Zuschlagssatz von 100% auf den IGZ Mindestlohn zu. Die genaue Höhe des Feiertagszuschlags berechnet sich aus dem Durchschnitt deines Bruttolohns deiner geleisteten Arbeitstage von den genannten Daten.