Feiertage

Ein Anspruch auf einen Feiertagsausgleich besteht grundsätzlich dann, wenn du an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen regulären Arbeitstag fällt, nicht arbeiten musst, aber dennoch eine Lohnfortzahlung erhältst. Um dies zu präzisieren, gibt es gewisse Regelungen, die klären, wann genau ein Arbeitnehmer diesen Anspruch geltend machen kann. Diese Regelungen hängen von der Beschäftigungsform, dem Arbeitsvertrag und dem anzuwendenden Tarifvertrag ab.

Voraussetzungen für den Feiertagsausgleich

  1. Gültiger Arbeitsvertrag: Um Anspruch auf Feiertagsausgleich zu haben, muss ein gültiger Arbeitsvertrag bestehen, der auch den Zeitraum des Feiertags abdeckt.
  2. Arbeit an den entsprechenden Wochentagen: Der Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Feiertag besteht dann, wenn du an dem Wochentag, auf den der Feiertag fällt, regelmäßig arbeitest. Dafür schauen wir uns einen Betrachtungszeitraum von vier Wochen (die zwei Wochen vor und die zwei Wochen nach dem Feiertag) an.
  3. Konkret heißt das:
    • Du musst an dem Tag vor dem Feiertag und an dem Tag nach dem Feiertag gearbeitet haben

      oder

    • Du musst mindestens an drei gleichnamigen Tagen in diesem Betrachtungszeitraum von vier Wochen gearbeitet haben.
  4. Beispiel: Wenn Montag, der 6. Juni, ein Feiertag ist, musst du an mindestens drei der folgenden Montageinsätze gearbeitet haben:
    • Montag, der 23. Mai, Montag, der 30. Mai, Montag, der 13. Juni oder Montag, der 20. Jun

 

Höhe des Feiertagszuschlags

Der Feiertagszuschlag wird in der Regel tariflich geregelt. Nach dem Tarifvertrag des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) steht dir an Feiertagen ein Zuschlag zu, falls du an dem Feiertag arbeitest. Hier einige wichtige Details:

  • Zuschlagssatz: Der Feiertagszuschlag beträgt laut iGZ-Tarifvertrag in der Regel 100 % auf den iGZ-Mindestlohn. Das bedeutet, dass für jeden Arbeitsstunde, die an einem Feiertag geleistet wird, ein Zuschlag von 100 % gezahlt wird, sodass du insgesamt das Doppelte deines üblichen Lohns erhältst.
  • Berechnungsgrundlage: Die genaue Höhe des Feiertagszuschlags berechnet sich aus dem Durchschnitt deines Bruttolohns der geleisteten Arbeitstage, die in einem definierten Zeitraum vor und nach dem Feiertag liegen. Hier wird also geschaut, wie dein Bruttoverdienst an den vergleichbaren Wochentagen um den Feiertag herum ausgesehen hat, um eine faire Berechnung zu gewährleisten.

Zusammengefasst: Dein Anspruch auf einen Feiertagsausgleich setzt voraus, dass du an den betreffenden Tagen in einem ähnlichen Zeitraum vor oder nach dem Feiertag gearbeitet hast. Die Höhe des Zuschlags orientiert sich an tariflichen Vereinbarungen und basiert auf deinem Bruttolohn.

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