Feiertage

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Ein Anspruch auf einen Feiertagsausgleich besteht grundsÀtzlich dann, wenn du an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen regulÀren Arbeitstag fÀllt, nicht arbeiten musst, aber dennoch eine Lohnfortzahlung erhÀltst. Um dies zu prÀzisieren, gibt es gewisse Regelungen, die klÀren, wann genau ein Arbeitnehmer diesen Anspruch geltend machen kann. Diese Regelungen hÀngen von der BeschÀftigungsform, dem Arbeitsvertrag und dem anzuwendenden Tarifvertrag ab.

Voraussetzungen fĂŒr den Feiertagsausgleich

  1. GĂŒltiger Arbeitsvertrag: Um Anspruch auf Feiertagsausgleich zu haben, muss ein gĂŒltiger Arbeitsvertrag bestehen, der auch den Zeitraum des Feiertags abdeckt.

  2. Arbeit an den entsprechenden Wochentagen: Der Anspruch auf Lohnfortzahlung fĂŒr einen Feiertag besteht dann, wenn du an dem Wochentag, auf den der Feiertag fĂ€llt, regelmĂ€ĂŸig arbeitest oder zumindest in einem definierten Zeitraum um den Feiertag herum an diesem Wochentag EinsĂ€tze hattest. Konkret heißt das:

    • Du musst mindestens an einem gleichnamigen Tag in den zwei Wochen vor dem Feiertag und in den zwei Wochen nach dem Feiertag an demselben Wochentag gearbeitet haben.

    Beispiel: Wenn Montag, der 6. Juni, ein Feiertag ist, musst du an mindestens einem der folgenden MontageinsÀtze gehabt haben:

    • Montag, 30. Mai, oder Montag, 23. Mai (vor dem Feiertag)
    • Montag, 13. Juni, oder Montag, 20. Juni (nach dem Feiertag)
  3. KontinuitĂ€t der Arbeit: In der Regel ist es so, dass du regelmĂ€ĂŸig an den Wochentagen arbeiten musst, die vom Feiertag betroffen sind. Bei TeilzeitbeschĂ€ftigten und Zeitarbeitern gelten hier spezifische Regelungen, die auf den jeweiligen Arbeitsvertrag und Tarifvertrag abgestimmt sein können.

Höhe des Feiertagszuschlags

Der Feiertagszuschlag wird in der Regel tariflich geregelt. Nach dem Tarifvertrag des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) steht dir an Feiertagen ein Zuschlag zu. Hier einige wichtige Details:

  • Zuschlagssatz: Der Feiertagszuschlag betrĂ€gt laut iGZ-Tarifvertrag in der Regel 100 % auf den iGZ-Mindestlohn. Das bedeutet, dass fĂŒr jeden Arbeitsstunde, die an einem Feiertag geleistet wird, ein Zuschlag von 100 % gezahlt wird, sodass du insgesamt das Doppelte deines ĂŒblichen Lohns erhĂ€ltst.

  • Berechnungsgrundlage: Die genaue Höhe des Feiertagszuschlags berechnet sich aus dem Durchschnitt deines Bruttolohns der geleisteten Arbeitstage, die in einem definierten Zeitraum vor und nach dem Feiertag liegen. Hier wird also geschaut, wie dein Bruttoverdienst an den vergleichbaren Wochentagen um den Feiertag herum ausgesehen hat, um eine faire Berechnung zu gewĂ€hrleisten.

Zusammengefasst: Dein Anspruch auf einen Feiertagsausgleich setzt voraus, dass du an den betreffenden Tagen in einem Àhnlichen Zeitraum vor oder nach dem Feiertag gearbeitet hast. Die Höhe des Zuschlags orientiert sich an tariflichen Vereinbarungen und basiert auf deinem Bruttolohn.

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