Lohnsteuer wird unabhängig vom Status als Studierender erhoben. Das bedeutet, dass auch Studenten, die neben ihrem Studium arbeiten, Lohnsteuer zahlen müssen, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Die Höhe der Lohnsteuer hängt dabei ausschließlich von der Steuerklasse und dem Verdienst ab – der Status als Student hat darauf keinen Einfluss. Die Lohnsteuerpflicht tritt also für jeden Arbeitnehmer ein, sobald das steuerpflichtige Einkommen die monatlichen oder jährlichen Freibeträge überschreitet.
Steuererstattung durch die Steuererklärung
Sollte es während des Jahres zu höheren Lohnsteuerabzügen gekommen sein als tatsächlich erforderlich, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Lohnsteuer über die Steuererklärung vom Finanzamt zurückzuholen. Bei der Steuererklärung wird geprüft, ob Arbeitnehmer möglicherweise Steuern zu viel bezahlt haben, z. B. weil ihre Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, sie Werbungskosten geltend machen können oder andere steuerliche Freibeträge übersehen wurden.
Die Steuererklärung ist insbesondere für Studierende sinnvoll, die nur zeitweise während des Jahres gearbeitet haben (z. B. in den Semesterferien oder im Rahmen eines Praktikums) oder die aufgrund von verschiedenen Tätigkeiten in Steuerklasse VI eingestuft waren und möglicherweise zu hohe Abzüge hatten.
Steuerliche Hochrechnung