Es gibt keine lohnsteuerlichen Privilegien für Studenten!
Werkstudenten und kurzfristig Beschäftigte zahlen in der Regel bei identischem Bruttoverdienst sogar etwas höhere Steuern als voll sozialversicherungspflichtig Angestellte, da sich die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen steuerlastmindernd auswirken kann.
Hauptbeschäftigungsverhältnis
I. wenn Jobvalley der Hauptarbeitgeber ist und der Arbeitnehmer ledig und kinderlos ist
II. wenn Jobvalley der Hauptarbeitgeber ist – Für Alleinerziehende und Verwitwete – muss uns vom Arbeitnehmer mitgeteilt werden
III. wenn Jobvalley der Hauptarbeitgeber ist – Für Verheiratete/Verpartnerte –
muss uns vom Arbeitnehmer mitgeteilt werden
IV. wenn Jobvalley der Hauptarbeitgeber ist – Für Verheiratete/Verpartnerte –
muss uns vom Arbeitnehmer mitgeteilt werden
V. wenn Jobvalley der Hauptarbeitgeber ist – Für Verheiratete/Verpartnerte –
muss uns vom Arbeitnehmer mitgeteilt werden
Nebenbeschäftigungsverhältnis
VI. Wenn Jobvalley der Nebenarbeitgeber ist – wird von den Arbeitnehmern oft gewählt, da sie denken, dass das Studium die Hauptbeschäftigung ist. Bezieht sich jedoch nur auf andere Jobs die nicht geringfügig abgerechnet werden.